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Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht anzusetzen. Die Aufwendungen für solche Fahrten sind in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe abziehbar. Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kommt auch bei den Fahrten nicht zur Anwendung, die sich im üblichen Arbeitsstättenbereich des Arbeitnehmers befinden (30-km-Grenze). Die Regelung des IV C 5- S-2353 - 211/05 unter III. beinhaltet deswegen eine unzutreffende Auslegung des anzuwendenden Rechts.