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FG Düsseldorf 23.01.2007 10 K 2661/04 Kg, NWB direkt 45/2007 S. 6

Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

§ 62 Abs. 2 EStG i. d. F. v. ist in verfassungskonformer Auslegung auch auf Aufenthaltstitel nach dem AuslG anzuwenden, wenn der Titel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wurde und für den Fall des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar verlängert werden konnte und sollte. Eine nach § 30 Abs. 3 AuslG erteilte Aufenthaltsbefugnis ist in diesem Fall mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG vergleichbar und begründet unter den weiteren Voraussetzungen eines mindestens dreijährigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet und einer berechtigten Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld.