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FG Münster 18.06.2007 1 K 3749/05 E , NWB direkt 45/2007 S. 6

Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG werden Wirtschaftsgüter, die zunächst dem Regelungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG unterfallen, wieder von der Besteuerung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dient. Eine Wohnung dient dann eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst, tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt wird. Nicht ausreichend ist demgegenüber nur die sporadische Nutzung im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und sonstigen Renovierungsarbeiten.