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BFH 17.07.2007 IX R 2/05, NWB direkt 45/2007 S. 5

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten als Werbungskosten

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Bodenverunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein.