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Behandlung von Einzahlungen und Leistungen aus Schweizer Pensionskassen nach dem Alterseinkünftegesetz
Die OFD Karlsruhe nimmt zu Einzahlungen und Leistungen aus Schweizer Pensionskassen u. a. zu folgenden Punkten Stellung: Einkäufe in Pensionskassen: Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbetrag „eingekauft”, ist im Rahmen der Öffnungsklausel der Einmalbetrag nur für das Jahr anzusetzen, in dem er geleistet wurde. Allein durch die Einmalzahlung kann es nicht zur Anwendung der Öffnungsklausel kommen. – Behandlung von Auszahlungen im Freizügigkeitsfall: Für Grenzgänger in die Schweiz besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Verlassen der Schweiz die bis dahin angesammelten Versorgungsansprüche als Einmalkapitalauszahlung zu erhalten. Dabei erfolgt die Auszahlung zunäch...