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FG Hamburg 22.05.2007 3 K 209/06, NWB direkt 45/2007 S. 5

Betriebliche Veranlassung eines Darlehens

Die betriebliche Veranlassung von Darlehen ist für einen Betriebsausgabenabzug grundsätzlich nur dann entscheidend, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch ausfällt. Im Fall des Verzichts auf die Rückzahlungsforderung kommt es hingegen darauf an, ob der Verzicht betrieblich oder privat veranlasst ist.