Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Nürnberg 21.12.2006 IV 247/2006 , NWB direkt 45/2007 S. 3

Vorlage von Erbschaftsteuerakten

Führt das Finanzamt eine Erbschaftsteuerakte für den gesamten Erbfall des Erblassers, ist diese gem. § 71 Abs. 2 FGO an das Gericht zu übermitteln. Verweigert das Finanzamt eine vollständige Vorlage dieser Erbschaftsteuerakte unter Berufung auf das Steuergeheimnis gem. § 86 Abs. 1 FGO, kann jeder Beteiligte bei dem Gericht der Hauptsache den Antrag stellen, dass der BFH festzustellen hat, ob die Verweigerung der Aktenvorlage rechtmäßig ist.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden