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Zwingender Ansatz der Sachbezugsverordnung bei verbilligter Unterkunftsüberlassung
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine verbilligte Unterkunft, bemisst sich der Sachbezug zwingend nach den amtlichen Werten der Sachbezugsverordnung (SachBezV). Nach dem sind bei verbilligter Unterkunft die Sachbezugswerte somit auch dann im Festsetzungsverfahren anzusetzen, wenn sie über dem Marktwert liegen. Dies gilt jedenfalls für Zeiträume bis 2003; erst ab dem können ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte nach § 3 Abs. 3 SachBezV berücksichtigt werden.
Der BFH macht deutlich, dass die Werte nach der SachBezV grundsätzlich bindend für die Gerichte sind. Allerdings können die Sachbezugswerte nur auf im Wesentlichen vergleichbare Fälle Anwendung finden und lassen sich nicht auf sog. Luxusfälle übertragen, z. B. Überlassung einer luxuriösen Wohnung an einen leitenden ...