Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 19.08.2009 III R 24/07, NWB direkt 44/2007 S. 8

Zulagenanspruch nur bei hinreichender Individualisierung des begünstigten Wirtschaftsguts

Das begünstigte Wirtschaftsgut, für das Investitionszulage begehrt wird, muss „hinreichend individualisiert sein”. Unter Zuhilfenahme der beigefügten Unterlagen (Rechnungen etc.) muss für den mit der Prüfung des Antrags befassten Beamten klar erkennbar sein, für welche individuellen Wirtschaftsgüter die Zulage begehrt wird. Diesen Anforderungen genügt es, wenn Aufwendungen für Stellwände in einem Investitionszulagenantrag unter den Bezeichnungen „…lager X” und „…lager Y” bezeichnet werden und dem Antrag Rechnungen beigefügt werden, die die zur Herstellung verwandten Einzelteile wie Stahlstützen, Verbundanker, Winkeleisen, Eck-Schrägstützen etc. ausweisen.