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Umsatzsteuer beim Grundstückskauf
Grunderwerbsteuer erhöht nicht die Bemessungsgrundlage
Der BFH hat bereits wiederholt entschieden, dass die (Hälfte der) Grunderwerbsteuer nicht mehr zum Entgelt für eine steuerpflichtige Grundstücksveräußerung gehört. Seine anders lautende frühere Rechtsprechung ist damit obsolet. Die Finanzverwaltung ist dieser Auffassung nun mit gefolgt.
„Halbe Grunderwerbsteuer” als Schuldübernahme
Nach früherer Rechtsaufassung rechnete die Hälfte der Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung, wenn die Parteien des Grundstückskaufvertrags vereinbart hatten, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer alleine trägt. Hintergrund war die Überlegung, dass der Erwerber in diesem Fall auf den ihm zustehenden Ausgleichsanspruch gegenüber dem Veräußerer verzichtet. Wirtschaftlich gesehen tilgte er also quasi zur Hälfte seine eigene und zur Hälfte die Grunderwerbsteuerschuld des Veräußerers. Deshalb zählte (nur) die auf den Veräußerer entfallende Hälfte der Grunderwerbsteuer zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage.
Änderung der BFH-Rechtsprechung
In seinem hat der BFH unmissverständlich klar gestellt, dass auch diese Hälfte der Gru...