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KG 13.10.2006 3 U 3/06, NWB 44/2007 S. 342

Mietrecht | Haftung des Hausverwalters für Verwendung von Vertragsformularen mit unwirksamen Schönheitsreparaturregelungen

Der Hausverwalter haftet einem Vermieter auf Schadensersatz, wenn er einen Mietvertrag mit einer nach der Rechtsprechung des BGH unwirksamen Schönheitsreparaturklausel abschließt (, ZMR 2007 S. 692).