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Durchsetzung der Rechnungslegung und Aus- wirkungen auf die Qualität der Abschlussprüfung
Kritische Würdigung des sekundären Enforcement-Systems nach dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) und dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Die durch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) implementierte und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) ausgeweitete nationale Enforcement-Instanz [Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)] dient primär der Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen im Sinne der externen Corporate Governance. Unstrittig ist, dass zudem von einer nicht unerheblichen Ausstrahlungswirkung auf die externe Abschlussprüfung ausgegangen werden kann. Dieser Beitrag zielt neben einer Bestandsaufnahme des bisherigen sekundären Enforcement-Systems auf eine kritische Würdigung möglicher Auswirkungen auf die Prüfungsqualität ab. In einer Gesamtschau wird ein langfristig positiver Zusammenhang zwischen der Durchsetzung der Rechnungslegung auf Basis von DPR und Bafin und der Qualität der Abschlussprüfung vermutet.
I. Definition, Ursachen und Funktionen des sekundären Enforcement
Die einheitliche Überwachung bzw. Durchsetzung von Rechnungslegungsnormen wird als Enforcement bezeichnet. Im Schrifttum wird hierbei eine Unterscheidung in ein primäres und sekundäres Enforcement vorgenommen. Während Erst...