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Forderungen: Kalkulation mit aktuellem Verzugszinssatz
Ihre Mandanten sollten bei ausstehenden Forderungen darauf achten, dass sie den Verzugszins in voller Höhe geltend machen. Ausgangspunkt der Verzugszins-Berechnung ist der Basiszinssatz (§ 247 BGB). Dieser hat sich zum auf 3,19 % erhöht und infolgedessen auch die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Verbrauchern als Schuldnern liegt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 % über dem betreffenden Basiszinssatz. Bei Geschäftskunden beträgt der gesetzliche Satz für den Verzugszins sogar 8 % mehr als der Basiszinssatz (vgl. nachstehende Tabelle für die Verzugszinsen seit 2005).
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Veränderungen beim Verzugszinssatz | ||
Zeitraum | Verzugszins (in %) | |
Privat- kunden | Geschäfts-kunden | |
1. 1. - | 6,21 | 9,21 |
1. 7. - | 6,17 | 9,17 |
1. 1. - | 6,37 | 9,37 |
1. 7. - | 6,95 | 9,95 |
1. 1. - | 7,70 | 10,70 |
seit | 8,19 | 11,19 |