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BBB 11/2007 S. 324

Nachlässige Kontenführung verschlechtert die Bonitätseinstufung

Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass die Kontoführung mit einem Gewicht von bis zu 20 % (!) in die Gesamt-Ratingnote der Banken einfließt. Für Unternehmer und Selbständige bedeutet das, dass sie sich unbedingt an die mit der Bank vereinbarten Bedingungen halten sollten.

Bereits geringfügige und auch nur kurzfristige Überschreitungen der vereinbarten Kreditlinie, negative Veränderungen im Zahlungsverhalten oder aber eine unverhältnismäßg hohe Kreditlinie im Verhältnis zum Umsatz genügen für eine schlechte Bonitätseinstufung.

Folgende Prüfungspunkte sollten Ihre Mandanten daher bei der Kontoführung beachten (vgl. Tabelle):


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Prüfungspunkt
Wie die Bank den Fall bewertet
Was der Mandant tun kann
Werden Kontoabsprachen eingehalten?
Verletzungen werden als mangelnde Zuverlässigkeit des Unternehmer...