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Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs bei Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs setzt nicht einen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen voraus, sondern umfasst auch die Situation des Vorenthaltens angemessener Geschäftschancen. Wird einer „Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft” von vornherein die Fähigkeit vorenthalten, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen (sog. Aschenputtel-Gesellschaft), stellt dies einen Missbrauch der Rechtsform der GmbH dar und eröffnet eine Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs ( I-6 U 248/05, GmbHR 2007 S. 310).