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StuB 20/2007 S. 791

Beweislast für längere Zeit zurückliegende Einzahlung der Stammeinlage durch GmbH-Gesellschafter

In einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, 362 BGB) ist der Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage erbracht ist. Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils. Dies hindert den Tatrichter jedoch nicht, den entsprechenden Nachweis aufgrund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen. Im Streitfall hatte das Berufungsgericht aufgrund der in notariellen Urkunden enthaltenen Erklärungen der früheren Gesellschafter über die Einzahlung der Stammeinlagen auf das ursprüngliche und das später erhöhte Kapital sowie wegen des Fehlens von Hinweisen auf ausstehende Einlagen in der vorgelegten Bilanz und weiteren Geschäftsunterlag...