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IWB 20/2007 S. 1218

Ungarn | Steuerreformen 2008 für Körperschaften

Die ungarische Regierung hat angekündigt, folgende Reformen bei der Besteuerung von Körperschaften ab 2008 einzuführen: Die Definition von niedrig besteuerten ausländischen Zwischengesellschaften, sog. Controlled Foreign Corporations (CFC), soll vereinfacht werden. Zukünftig gilt als CFC, wenn eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland oder eine dort belegene Betriebsstätte einer Besteuerung mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 10,66 % unterliegt und es sich nicht um einen EU-, OECD- oder DBA-Staat handelt. Bei der Gewährung der Schachtelbefreiung zwischen verbundenen Unternehmen soll die Haltedauer von zwei auf ein Jahr abgesenkt werden. Die Regelung für Verrechnungspreise soll auf alle Vermögensübertragungen zwischen Konzerngesellschaften ausgedehnt werden. Die Vorschläge werden im...