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Einkommensteuer | vorweggenommene Werbungskosten bei im Ausland durchgeführter Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin
▶ Urteil: (1) Aufwendungen einer niederländischen Staatsbürgerin für eine in den Niederlanden durchgeführte Ausbildung zur Verkehrsflugzeugführerin sind nicht schon deshalb im Inland zu berücksichtigen, weil nach Abschluss der Ausbildung im Inland (beschränkt) steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. (2) Voraussetzung für die Anerkennung der Ausbildungskosten als (negative) inländische Einkünfte ist vielmehr, dass im Moment der Erwerbshandlung die Erzielung steuerbarer Inlandseinkünfte konkret gewollt ist. (3) Liegt dieser konkrete Bezug nicht vor, so entspricht die Versagung des Abzugs der Erwerbsaufwendungen im Inland dem Territorialitätsprinzip und verstößt nicht gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (EFG 2007, S. 1440).
▶ Hinweis: Die Klin. absolvierte in den Jahren 1997 bis 1999 in den Niederlanden eine Ausbi...