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IWB 20/2007 S. 1218

Weißrussland | Deklaration von Waren

Das Staatliche Zollamt vereinfachte durch Beschluss vom die Deklaration von Waren, die für die Ausrichtung internationaler Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Märkte, Festivals sowie religiöser, Theater- und Konzertveranstaltungen in das Land eingeführt werden. Zur Zolldeklaration genügt die Vorlage eines kommerziellen oder Transportdokuments mit den nötigen Angaben, wenn der Wert von 100 € nicht übertroffen wird. Eventuell fehlende Angaben können handschriftlich nachgetragen werden. Für Waren mit dem darüber liegenden Wert ist die Voraussetzung für die vereinfachte Abfertigung, dass sie nicht einer Verbrauchsteuer unterliegen; des Weiteren ist ein Nachweis erforderlich, dass die Ware ausschließlich für Demonstrationszwecke, für die Beseitigung von Naturkatastrophen dient u. Ä. ...