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FinMin Baden-Württemberg 05.10.2007 3 - S 3806/37, NWB direkt 43/2007 S. 8

Pflegeleistungen als Gegenleistung bei gemischten Schenkungen

Das FG Rheinland-Pfalz hatte in seinem Urteil v. - 4 K 2892/04 entschieden, dass der Bewertung von als Gegenleistung für eine Vermögensübertragung zu erbringenden Pflegediensten, die auch von ungelernten Pflegekräften erbracht werden können, nicht die monatliche Pauschalvergütung nach § 36 Abs. 3 SGB XI (Pflegesachleistungen) zugrunde zu legen sei. Nach Ansicht des Gerichts ergibt sich die für derartige Pflegeleistungen anzusetzende übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB aus dem Tariflohn für Pflegehilfskräfte. Eine Anwendung der abgestimmten Verwaltungsauffassung wird ausdrücklich abgelehnt. Das FinMin Baden-Württemberg hält dessen ungeachtet an den Grundsätzen des Erlasses v. - 3 S 3806/37 fest.