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OFD Frankfurt/M. 14.08.2007 , NWB direkt 43/2007 S. 7

Eigenhandel oder Vermittlung beim Verkauf von Gebrauchtwaren in sog. „second-hands-shops”

In „second-hands-shops” werden regelmäßig von Privatpersonen übergebene gebrauchte Kleidungsstücke und andere gebrauchte Gegenstände verkauft. Die Steuerpflichtigen streben oft an, in ihren Ladengeschäften Vermittlungsleistungen mit der Folge zu tätigen, dass das Entgelt für das vermittelte Geschäft bei ihnen ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 letzter Satz UStG ist und sie nur ihre Vermittlungsprovision der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen haben. Ob Eigenhandel oder Vermittlungsleistungen vorliegen regelt die OFD Frankfurt.