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BFH 25.07.2007 III R 64/06, NWB direkt 43/2007 S. 5

Formloser Nachweis der außergewöhnlichen Belastung

Die Kosten für eine altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim rechnen zu den üblichen Aufwendungen für die Lebensführung. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim stellen als zwangsläufige Kosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG dar. Der Nachweis i. S. des § 33 EStG ist an keine formalen Kriterien gebunden. Die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten i. S. von § 33 EStG hängt nicht von einer bestimmten Qualität der Krankheit ab und ist nicht daran gekoppelt, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nach § 15 SGB XI bzw. die Behinderungsmerkmale gegeben sind.