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FG Mecklenburg-Vorpommern 24.05.2007 2 K 187/03 , NWB direkt 43/2007 S. 4

Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung

Verdeckte Gewinnausschüttungen einer Körperschaft, die in den Vorjahren als aus dem EK 04 entnommen gelten, mindern die Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG nachträglich (Anschluss an ). Liegt ein vEK-Bescheid gem. § 47 KStG vor, ist dieser für das Veranlagungsfinanzamt im Rahmen der Berechnung des gewerblichen Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG ebenso bindend wie im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wo es um die fehlende Steuerbarkeit von Ausschüttungen aus dem EK 04 der Körperschaft als Kapitaleinkünfte geht. Der Auflösungsverlust i. S. des § 17 Abs. 4 EStG tritt bei insolvenzbedingter Auflösung der GmbH mit anschließender Liquidation grundsätzlich erst dann ein, wenn die Liquidation abgeschlossen ist. Eine ausnahmsweise Vorverlegung des Realisierungszeitpunkts auf das Jahr der ...