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FG München 27.07.2007 8 K 3952/05 , NWB direkt 43/2007 S. 4

Vorweggenommene Werbungskosten eines weder beschränkt noch unbeschränkt Steuerpflichtigen

Bewerbungskosten eines im Ausland ansässigen Arbeitnehmers zur Erlangung eines Arbeitsplatzes im Inland begründen im Streitjahr auch dann keine beschränkte Steuerpflicht i. S. von § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn der Arbeitnehmer im Folgejahr tatsächlich einen Arbeitsplatz im Inland gefunden und seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat. Auch wenn einem im gesamten Veranlagungszeitraum im Inland weder beschränkt noch unbeschränkt Steuerpflichtigen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem künftigen Arbeitsverhältnis im Inland vorweggenommene Werbungskosten (hier: Bewerbungskosten) entstanden sind, hat er keinen Anspruch auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung oder einer Feststellung des vortragsfähigen Verlusts. Gleichwohl kommt unabhängig vom tatsächlichen Abfluss der Werbun...