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Jahressteuergesetz 2008
Geplante Änderungen bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen
Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) sieht umfangreiche Änderungen u. a. im Bereich der Versorgungsleistungen vor. Nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag, steht für den die abschließende Beratung im Bundesrat an. Da in diesem Bereich mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen ist, sollte zeitnah geprüft werden, ob Gestaltungen noch in 2007 durchzuführen sind. Der folgende Beitrag unterstützt Sie dabei. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auf BBEV online Muster von Schenkungsverträgen zum Download zur Verfügung NWB RAAAC-60369.
I. Aktuelle Rechtslage
1. Steuerliche Grundlagen
Versorgungsleistungen, die der Empfänger übertragenen Vermögens an den Überträger erbringt, können nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Leibrente oder dauernde Last ausgestaltet sein: Bei Leibrenten wird nur der Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), und nur dieser Teil ist als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG). Hingegen wird bei den dauernden Lasten der Gesamtbetrag der Besteuerung unterworfen und ist gegenläufig als Sonderausgaben in voller Höhe abziehbar. Eine dauernde Last liegt vor, wenn die Leistungen abänderbar i. S. des § 323 ZPO sind. Dies ist bei Versorgungsleistungen aufgr...BStBl 1992 II S. 499