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BBEV Nr. 11 vom Seite 340

Erbschaftsteuerplanung im Verhältnis Deutschland – Österreich

Kündigung des Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommens

von Christina Chlepas, Nürnberg

Aufgrund des zwischen Deutschland und Österreich bestehenden DBA zur Erbschaftsteuer v. (BGBl 1955 II S. 756 NWB BAAAB-42728 – im Folgenden: DBA-E) war Österreich bislang ein beliebtes Ziel für einen Wegzug zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer. Nachdem der österreichische Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung v. - 4 G 54/06, 15 G 235/06, 8 G 6/07, 7 G 7/07, 8 G 8/07, 7 G 9/07, 4 G 10/07, 4 G 11/07, 4 G 15/07 (Hubert/Hinz, IWB F. 5 Österreich Gr. 2 S. 711) das österreichische Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hat, wird die österreichische Erbschaftsteuer voraussichtlich zum auslaufen. Anlass genug für den deutschen Gesetzgeber, das DBA-E zum zu kündigen. Die deutsche Seite beabsichtigt, mit der österreichischen Seite Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung aufzunehmen, die eine Anwendung der Vorschriften des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglichen soll, die während des Zeitraums vom bis eintreten. Diese Kündigung wird eine Wende in der Besteuerungssituation im Verhältnis beider Staaten bewirken, über die wir Sie im Folgenden informieren.

I. Aktuelle Rechtslage

Derzeit ist Österreich (noch) eines der bevorzugten Länder für erbscha...