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FG München Urteil v. - 4 K 1037/05

Gesetze: BewG § 11 Abs. 2, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 13a, ErbStR R 102 Abs. 1

Bewertung freigebig zugewendeter Geschäftsanteile bei Neugründung

§ 13a ErbStG nicht auf die formale Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen anwendbar

Leitsatz

1. Der Ansatz des gemeinen Wert von freigebig zugewendeten Anteilen an einer GmbH in den ersten drei Jahren nach der Gründung entsprechend R 102 Abs. 1 Satz 1 ErbStR nur mit dem eingezahlten Nennwert kommt nicht in Betracht, wenn es sich nur formal um eine Neugründung, wirtschaftlich aber um eine Umstrukturierung eines bereits seit längerem bestehenden Unternehmens handelt.

2. Bei typisierender Betrachtungsweise ist § 13a ErbStG nicht auf die formale Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen anwendbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAC-60335

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