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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 KO 6/07

Gesetze: GKG § 66 Abs. 8; BewG § 146 Abs. 7

Kosten für Privatgutachten nicht erstattungsfähig

Leitsatz

  1. Im Anwendungsbereich des § 146 Abs. 7 BewG (jetzt: § 138 Abs. 4 BewG) ist eine Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten nicht vorgesehen.

  2. Der Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert nach § 146 Abs. 2 BewG obliegt dem Stpfl.

  3. Wem die Verpflichtung auferlegt worden ist, einen Nachweis zu führen und wer dazu in der Wahl seiner Nachweismittel frei ist, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, dass die jeweils andere Prozesspartei die dafür aufgewandten Kosten trägt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 883 Nr. 14
TAAAC-60325

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