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Entnahme von Scheinbestandteilen durch den Mieter
Ein Mieter kann die von ihm errichteten Scheinbestandteile zum Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG entnehmen – auch ohne Entnahmehandlung, wie das FG Rheinland-Pfalz zeigt:
Der Mieter hatte auf dem von ihm gemieteten, betrieblich genutzten Grundstück betriebliche Anlagen und Gebäude für die Dauer des Mietvertrags errichtet, die als Scheinbestandteile gem. § 94 BGB und § 95 BGB in seinem Eigentum standen und als Mietereinbauten zu aktivieren waren. Später verkaufte der Vermieter das Grundstück – ohne Scheinbestandteile – an die Ehefrau des Mieters. Diese vermietete anschließend das Grundstück zusammen mit den Scheinbestandteilen an ihren Ehemann, d. h. den bisherigen Mieter. Nach Ansicht des FG setzte die Vermietung der Scheinbestandteile durch die Ehefrau voraus, dass sie zuvor Eigentümerin der Sc...