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Kurz notiert
Wirtschaftsprüfer aktualisieren Standard zur Unternehmensbewertung
Die Regelungen zur Unternehmensteuerreform 2008 haben den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW veranlasst, die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen zu aktualisieren. Nach den Grundsätzen des IDW wird der Wert eines Unternehmens weiterhin aus seiner Ertragskraft abgeleitet, d. h. aus seiner Eigenschaft, zukünftig finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften. Von diesen finanziellen Überschüssen werden die in- und ausländischen Ertragsteuern des Unternehmens abgezogen. Die Ertragsteuern der Anteilseigner werden entweder anhand deren individueller Gegebenheiten veranschlagt (subjektiver Unternehmenswert) oder bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte für eine Vielzahl von abzufindenden Anteilseignern oder für potentielle Investoren durch Typisierungen berücksichtigt.
Unternehmen halten ein gesamteuropäisches Steuersystem für sinnvoll
Steuerspezialisten der größten europäischen Unternehmen unterstützen den Vorstoß der Europäischen Kommission, die Besteuerung von Körperschaften im Binnenmarkt transparenter zu gestalten. Das ist das...