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Geschäftsführervergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen
Wird die ursprünglich als kaufmännische Angestellte beschäftigte Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur weiteren Geschäftsführerin bestellt, ohne dass sich Arbeitszeit und Arbeitsumfang deutlich ändern, kann in einer spürbaren Anhebung ihres Gehalts eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen.