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BFH 29.03.2007 IX R 12/06, NWB direkt 42/2007 S. 7

Eigenheimzulage für als Freizeit- und Hauswirtschaftsräume genutzte Wohnung

Eigenheimzulage kann auch für eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichende Wohnung gewährt werden, die der Steuerpflichtige im Rahmen seines Lebensführungskonzepts für Freizeitzwecke sowie als Hauswirtschaftsraum nutzt. Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 4 Satz 1 EigZulG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige die begünstigte Wohnung ausschließlich bewohnt, oder dass es sich um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt.