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FG Hamburg 30.05.2007 3 K 142/06, NWB direkt 42/2007 S. 4
Rückwirkende Verlustfeststellung aus privaten Veräußerungsgeschäften
Einer Feststellung von privaten Veräußerungsverlusten, die vor dem entstanden sind, steht es nicht entgegen, dass der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr bereits bestandskräftig ist. Die Feststellung hat gem. § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 v. dann zu erfolgen, wenn am die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist, die bei rückwirkender Anwendung der Vorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 9, zweiter Halbsatz EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2007 gilt.