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FG Niedersachsenq 28.02.2007 2 K 381/05, NWB direkt 42/2007 S. 4

Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei nachträglicher Bescheinigung EU/EWR

Die Anwendung von § 1 Abs. 3 EStG setzt auch voraus, dass die Höhe der ausländischen Einkünfte durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird. Die Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde ist auch dann materielle Voraussetzung für die Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtige als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn der im Ausland ansässige Steuerpflichtige im Ansässigkeitsstaat keine Einkünfte erzielt und die ausländische Steuerbehörde demzufolge lediglich eine sog. Nullbescheinigung ausstellen kann. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG schließt das Verlangen einer „Nullbescheinigung” nicht aus.