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BGH 04.10.2007 I ZR 22/05, NWB 42/2007 S. 329

Kaufvertragsrecht | Sternchen-Hinweis auf Umsatzsteuer im Versandhandel ausreichend

Ein Versandhändler muss beim Angebot von Produkten gegenüber Verbrauchern angeben, dass seine Angebotspreise die Umsatzsteuer enthalten (§ 1 Abs. 2 PAngV). In der Werbung muss der Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer der Preisangabe zwar eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Der Hinweis braucht allerdings nicht unmittelbar neben der jeweiligen Preisangabe abgedruckt sein. Dies kann auch durch einen – allgemein üblichen – Sternchen-Hinweis geschehen (). Der Händler muss außerdem spätestens bei Lieferung der Ware über seine vertraglichen Gewährleistungsbedingungen informieren (§ 312c BGB i. V. mit § 1 Abs. 4 Nr. 3b BGB-InfoV). Wenn ein Versandhändler keine abweichenden vertraglichen Gewährleistungsrechte vorgibt, muss er aber weder die gesetzlichen Regelungen angeben noch auf...