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StuB Nr. 19 vom Seite 726

Behandlung zweifelhafter Forderungen nach deutschem Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Umsatzsteuerrechts

von Dr. Achim A. Dilling, Passau
Kernfragen
  • Wie sind bereits eingetretene oder drohende Wertminderungen im Forderungsbestand zu berücksichtigen?

  • Wie sind zweifelhafte Forderungen abzuschreiben?

  • Was gilt hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsatzsteuerkorrektur?

Die Höhe und Werthaltigkeit des Aktivpostens „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” beeinflussen in hohem Maße die Schuldendeckungsfähigkeit eines Unternehmens. Infolgedessen sind – dem Gläubigerschutzprinzip des deutschen Handelsrechts folgend – bereits eingetretene oder drohende Wertminderungen durch eine geeignete Anpassung des Forderungsbestands an seinen wahrscheinlich zu realisierenden Wert abzubilden. Derartige Wertkorrekturen verpflichten das bilanzierende Unternehmen gem. § 17 Abs. 1 UStG gleichzeitig zu einer Korrektur des im wertberichtigten Forderungsbetrag enthaltenen Umsatzsteueranteils. Zeitpunkt und Ablauf derartiger Bewertungsvorgänge sind im Umsatzsteuergesetz und den darauf bezogenen Umsatzsteuer-Richtlinien hinreichend genau präzisiert. Gleichwohl hat die buchungstechnische Abbildung derartiger Sachverhalte – insbesondere im Zusammenhang mit zweifelhaften Forderungen – bislang kaum Eingang in die einschlägige Fachliteratur gefunden; sie erfolgt dahe...