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StuB Nr. 19 vom Seite 740

Die Veräußerung von Kapitalanteilen im Rahmen des § 6b Abs. 10 EStG

von StB Gerhard Kölpin, Norderstedt

§ 6b Abs. 10 EStG ermöglicht es Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften aufgedeckte stille Reserven bis zu einem Betrag von 500.000 € auf andere Wirtschaftsgüter zu übertragen. Auf welche Arten von Wirtschaftsgütern diese stillen Reserven übertragen werden können, hängt vom Zeitpunkt der Übertragung ab. Dabei wird zwischen dem Wirtschaftsjahr der Veräußerung, den folgenden zwei Wirtschaftsjahren und den folgenden vier Wirtschaftsjahren unterschieden.

Kernfragen
  • Auf welche Wirtschaftsgüter sind die bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften aufgedeckten stillen Reserven übertragbar?

  • Welche Besonderheiten sind neben der betragsmäßigen Beschränkung sonst noch zu beachten?

  • Was ist zu beachten, wenn im Jahr der Veräußerung keine Übertragung der stillen Reserven vorgenommen werden soll?

I. Die Rechtslage

1. Die Übertragung der aufgedeckten stillen Reserven

Gem. § 6b Abs. 10 EStG können die nicht unter das KStG fallenden Unternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis zu einem Betrag von 500.000 € auf folgende Wirtscha...