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IWB 19/2007 S. 1210

Jersey | Einführung einer Mehrwertsteuer ab 2008

Jersey führt in 2008 eine allgemeine Mehrwertsteuerpflicht auf Lieferungen und Dienstleistungen, eine sog. „Goods and Services Tax”, ein. Der Steuersatz beträgt 3 %. Finanz-, Versicherungsleistungen sowie Post und medizinische Versorgung sind steuerbefreit. Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, Exporten oder grenzüberschreitende Leistungen werden mit dem Nullsatz besteuert.