Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Haustürsituation bei Empfehlung einer Kapitalanlage durch eigenen Steuerberater
Es liegt keine Haustürsituation vor, wenn Mandanten sich in ihrer Privatwohnung von ihrem Steuerberater eine steuersparende Kapitalanlage empfehlen lassen. Der Besuch des Steuerberaters erfolgt regelmäßig auf „Bestellung” i. S. des § 1 Abs.2 Nr.1 HWiG (jetzt § 312 Abs.3 Nr.1 BGB), die eine Haustürsituation ausschließt.