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BGH 05.09.2006 VI ZB 7/06, NWB direkt 41/2007 S. 11

Unvollständige Berufungsbegründung per Telefax

Wird eine per Telefax übertragene Berufungsbegründungsschrift vor Fristablauf nur unvollständig übermittelt, hat das Berufungsgericht zu prüfen, ob der vom Telefaxgerät des Gerichts empfangene Teil den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt.