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BMF 25.09.2007 IV A 5 - S 7200/07/0019, NWB direkt 41/2007 S. 9

Grunderwerbsteuer als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Grundstückskaufverträgen

Das ist mit der Veröffentlichung im BStBl 2007 II S. 285 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die insoweit entgegenstehenden Regelungen in Abschn. 149 Abs. 7 Satz 5 und 6 UStR sowie das Beispiel hierzu, wonach bei einer Grundstücksveräußerung die Hälfte der gesamtschuldnerisch von Erwerber und Veräußerer geschuldeten Grunderwerbsteuer zum Entgelt für die Grundstücksveräußerung gehört, wenn die Parteien des Grundstückskaufvertrags vereinbaren, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat, sind daher ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Urteils im BStBl II nicht mehr anwendbar. Es wird nicht beanstandet, wenn sich Erwerber und Veräußerer hinsichtlich bis zum abgeschlossener Grundstückskaufverträge auf die bisherige Regelung des Abschn. 149 Abs. 7 Satz 5 und 6 UStR berufen. Bei Grundstückskaufverträgen, für die nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG der Leist...