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FG Rheinland-Pfalz 28.08.2007 3 K 1062/04, NWB direkt 41/2007 S. 5

Detektivkosten zur Überwachung der früheren Ehefrau

Aufwendungen für den Einsatz eines Detektivs mit dem Ziel, herauszufinden, ob die frühere Ehefrau eine neue Beziehung eingegangen ist, und so die Unterhaltszahlungen im Wege der Abänderungsklage reduzieren zu können, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.