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FG Köln 14.09.2005 5 K 6950/03 , NWB direkt 41/2007 S. 4

Errichtung und Veräußerung eines Wohn- und Geschäftshauses

Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger nur auf ein an ihn herangetragenes Kaufinteresse des späteren Erwerbers reagiert, steht seiner Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht entgegen. Ausnahmsweise liegt Nachhaltigkeit bei Abschluss nur eines einzigen Geschäfts vor, ohne dass sich eine Wiederholungsabsicht feststellen lässt, wenn die Erfüllung des Geschäfts eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeltätigkeiten erfordert, die in der Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden. Eine GbR, die ein Wohn- und Geschäftshaus mit fünf Gewerbe- und 20 Wohneinheiten mit Herstellungskosten von ca. 4,7 Mio. DM errichtet und veräußert, ist nachhaltig tätig. Die vom Großen Senat des BFH benannten Ausnahmefälle eines gewerb...