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FG Köln 20.12.2006 10 K 4515/03, NWB direkt 41/2007 S. 4

Abgrenzung von Werbungs- und Herstellungskosten

Herstellungskosten liegen bei einer über den ursprünglichen Zustand des betreffenden Wirtschaftsguts hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vor. Eine Verbesserung ist in diesem Sinn dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Wirtschaftguts im ganzen deutlich erhöht wird.