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Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Beurteilung der endgültigen Fassung
Der Wissenschaftliche Beirat löste im August 2006 mit seinem Gutachten „Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand” durch seine Forderungen nach einer Restriktion der steuerlichen Subventionen des Dritten Sektors eine Gegenbewegung aus. Diese beschränkte sich nicht auf die Abwehr der vorgeschlagenen Restriktionen, sondern wollte den gemeinnützigen Bereich stärker als zuvor gefördert sehen. Der Gesetzgeber hat die Vorschläge in Richtung Ausbau der steuerlichen Förderung der Gemeinnützigkeit weitestgehend in dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” umgesetzt, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Das Gesetz tritt rückwirkend zum in Kraft.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bringt u. a. nachfolgende Änderungen, vornehmlich im Bereich der AO und des EStG, mit sich: S. 2
Vereinfachung des Spendenabzugs
Spenden können ab 2007 bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 ‰ der Umsätze zuzüglich Löhne und Gehälter abgezogen werden. Dies dient nicht nur der Vereinfachung (keine Unterscheidung zwischen 5 ‰ und 10 ‰), sond...