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NWB Nr. 41 vom Seite 3582

Erneute Änderung bei der Vollzeitpflege in Aussicht gestellt

BMF verhindert steuerliche Schlechterstellung von (Vollzeit-)Pflegefamilien

Katja Gragert

Die ertragsteuerliche Behandlung der Pflegegelder sowohl im Rahmen der Tages- als auch der Vollzeitpflege ist derzeit heiß umstritten, da das wohl auf Initiative der Bundesländer – mit Wirkung ab in deutlich größerem Umfang als bisher von einer Steuerpflicht der Betreuungsgelder ausgehen wollte. Dies löste bei den betroffenen Personenkreisen (Tagesmütter und Pflegefamilien) heftigen Protest aus. Jetzt wurde bekannt, dass im Bereich der Vollzeitpflege nicht weiter an den Regelungen des festgehalten wird.

I. Das

Die Diskussion um die Versteuerung der Pflegegelder begann mit der Veröffentlichung des (BStBl 2007 I S. 487), das die bisher getrennten Verwaltungsanweisungen zur Vollzeit- und Tagespflege in einem Schreiben zusammengefasst hat. Im Einzelnen sollte ab dem wie folgt verfahren werden (vgl. hierzu Gragert/Wichert, NWB F. 3 S. 14579):

1. Tagespflege

Die Einkünfte der Tagesmütter sind unabhängig von der Herkunft der Gelder (aus privaten Mitteln oder aus öffentlichen Kassen) im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, erzieherische Tätigkeit) zu versteuern. Die ...