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Mietrecht | Mietvertragskündigung durch GbR wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grds. auch wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters zulässig, sofern dieser bereits bei Abschluss des Mietvertrags Gesellschafter war ( NWB KAAAC-53628). Im Streitfall hatte die Gesellschaft als Kündigungsgrund geltend gemacht, dass einer ihrer Gesellschafter krank sei; er sei nicht mehr in der Lage, die von ihm bewohnte Dachwohnung zu nutzen und deshalb darauf angewiesen, in die vom beklagten Mieter bewohnte Erdgeschosswohnung umzuziehen.