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Kraftfahrzeugsteuer | Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO; rückwirkende Änderung des KraftStG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des KraftStG
Beim BFH ist hinsichtlich der Frage, ob ein Geländewagen nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO als Pkw oder als anderes Fahrzeug zu besteuern ist und ob die rückwirkende Änderung des KraftStG im Dezember 2006 zum gegen das Rückwirkungsverbot verstößt, ein Verfahren unter dem Az.: IX R 26/07 anhängig. Einspruchsverfahren, bei denen diese Rechtsfrage entscheidungserheblich ist und die auf das anhängige Revisionsverfahren gestützt werden, ruhen in den Fällen des § 2 Abs. 2a KraftStG damit kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren. Vor dem FG Niedersachsen ist ein Musterverfahren zu der Frage anhängig, ob die rückwirkende Einführung des Wohnmobiltarifs zum durch das Dritte Gesetz zur Änderung des KraftStG gegen das Rückwirkungsverbot verstößt (Az.: 14 K 209/07). Einspruchsverfa...