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NWB direkt Nr. 40 vom

Diese Woche online

Haftung nach § 13c UStG

Um Steuerausfälle im Bereich der Umsatzsteuer zu vermeiden, hat der Gesetzgeber § 13c UStG eingeführt. Die Finanzverwaltung nutzt dieses Instrument nunmehr vermehrt, um in Insolvenzfällen den steuerlichen Schaden gering zu halten. Gerade für Banken ergeben sich weitreichende Konsequenzen aus § 13c Abs. 3 UStG. Sie müssen sich darauf einstellen, in Zukunft regelmäßig in Haftung genommen zu werden. Wenzel zeigt in dem Beitrag „Haftung für Umsatzsteuer in Insolvenzfällen” NWB GAAAC-59182 derartige Risiken und sinnvolle Beratungsansätze für ein geeignetes Risikomanagement bezüglich der umsatzsteuerlichen Leistungsfähigkeit auf.

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