Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 40 vom Seite 3504

Neue Vorschläge zur Erbschaftsteuerreform

Verfassungsrechtliche Bedenken haben das ursprünglich geplante Abschmelzungsmodell für Erben von Familienunternehmen – für jedes Jahr der Unternehmensfortführung reduziert sich die Erbschaftsteuerschuld, um nach zehn Jahren ganz zu entfallen – kippen lassen. Nunmehr sind noch ein modifiziertes Abschmelzungsmodell und ein Abzinsmodell in der Diskussion. Das modifizierte Abschmelzungsmodell sieht vor, 70 % des gesamten weltweiten Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer freizustellen, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird. Zusätzlich darf die Lohnsumme nicht unter 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme aus den fünf Jahren vor dem Erbfall sinken. Nach den sieben Jahren wäre die restliche Erbschaftsteuer fällig. Das Abzinsmodell sieht vor, die Erbschaftsteuerschuld auf das gesamte Betriebsvermögen über zehn Jahre zinsfrei zu stunden. Wird die Erbschaftsteuer sofort gezahlt, findet eine Abzinsung statt, was einer Entlastung um 44,2 % entspricht. Bei Ratenzahlung ergibt sich gegenüber einem zur Finanzierung der Erbschaftsteuer aufgenommenen Kredit ein Zinsvorteil. – Die Bund-Länder-Arbeitgruppe soll sich dem Vernehmen nach in der ersten Oktoberwoche wieder treffen, um die politi...